Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Prime Job Consulting GmbH und ihren Vertragspartnern.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Prime Job Consulting GmbH; andere Bedingungen – insbesondere solche, die vom Vertragspartner gestellt werden – werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Prime Job Consulting GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Prime Job Consulting GmbH den AGB des Vertragspartners ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Die Prime Job Consulting GmbH wird im Folgenden kurz als „wir“ bezeichnet und ihre Vertragspartner als „Auftraggeber“.
  4. Mit der Annahme des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Wir vermitteln für unsere Auftraggeber Werbung im Rahmen und im Zusammenhang der Personalbeschaffung. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung und Vermittlung von Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und – Veranstaltungen, prominente Darstellungen, wie Werbebanner, Text- und Logolinks, Online-Datenbanken und Web2.0 Applikationen im Namen und im Auftrag unserer Kunden zur Veröffentlichung bei Drittanbietern. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieters oder Werbetreibenden zur Schaltung bei Drittanbietern (Print- oder Online-Schaltungen) oder die Verschaffung von Zugriffsmöglichkeiten auf Lebenslaufdatenbanken externer Anbieter. Die vorstehenden Tätigkeiten werden im Folgenden als „Leistung“ bezeichnet.
  2. Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, Image- und personalbindende Dienste (Kampagnen,  Fortbildungsangebote, Produktion und Veröffentlichung von Firmenvideos) sowie personalberatende Maßnahmen gemäß gesonderter Vereinbarung über unsere Drittanbieter in Anspruch zu nehmen.
  3. Im Gegensatz zu Print-Schaltungen kann bei Online-Schaltungen im Internet grundsätzlich nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.
  4. Die sachgerechte Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige liegt ausschließlich im Ermessen des Drittanbieters; auf diese haben wir keinen Einfluss. Die Verschlagwortung, Rubrizierung, Kategorisierung und Platzierung der Stellenanzeige ist damit keine uns obliegende Vertragspflicht. Ein Anspruch auf eine bestimmte vom Auftraggeber gewünschte Verschlagwortung, Wahl der Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung von Stellenanzeigen besteht folglich nicht.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt bei Übersendung des Vertragsangebots an den Auftraggeber und der Annahme durch Rücksendung der von dem Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung an uns.

§ 4 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernis

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Drittanbieter. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Im Falle unseres Rücktritts informieren wir unseren Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten unverzüglich die Gegenleistung.
  2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse insbesondere in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen führen zu einer um die Zeit des Hindernisses verlängerten Leistungsfrist. Für den Fall, dass ein solches Leistungshindernis dauerhaft eintritt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Entgelte, Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlungen werden mit Rechnungserstellung binnen 7 Tagen netto ohne Abzug fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Freigabe der Leistung (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB) oder sobald eine Einzelleistung durch uns erbracht wurde. Bei Rahmenverträgen erfolgt die Rechnungserstellung bei Freigabe der ersten Leistung.
  3. Die Angebotspreise entsprechen dem Nettopreis zzgl. MwSt. und gelten jeweils für eine Stellenanzeige.
  4. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen. Siehe § 9 Nr. 1 dieser AGB.

§ 6 Veröffentlichung, Kündigung

  1. Der Beginn der Veröffentlichung bzw. die Erbringung der Leistung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung / Leistungserbringung unverzüglich bei Abschluss des Auftrags durch uns und nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber (siehe § 12 Nr. 2 dieser AGB).
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigen- und Leistungsmittel. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Materials entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten (siehe auch § 7 Nr. 1 dieser AGB).
  3. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  4. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt oder Leistungen mit Inhalten beauftragt, die gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
  5. Storniert der Auftraggeber auf eigenen Wunsch einen Auftrag und es ist bereits eine HTML-Anzeige bzw. ein Vorschaulink an den Kunden versendet worden, so fällt für die bisher erbrachten Leistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 EUR an. Sofern bereits die Freigabe für die Schaltung einer Stellenanzeige vorliegt, hat der Auftraggeber den kompletten Angebotspreis zu bezahlen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers, Verstöße

  1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Dies bedeutet, er muss uns die von ihm entworfenen Anzeige rechtzeitig überlassen oder die für die Erstellung der Leistung durch uns erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln (siehe auch § 6 Nr. 2 dieser AGB). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung durch uns entsprechend.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein von ihm gewähltes oder durch uns übermitteltes Passwort und die Benutzerkennung vertraulich zu behandeln. Eine Mitteilung an Dritte ist verboten. Der Auftraggeber wird zu keiner Zeit von unseren Mitarbeitern nach seinem Passwort und seiner Benutzerkennung gefragt.
  3. Bei gegebenem Anlass zu der Vermutung, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort haben und/oder eine Benutzerkennung missbrauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Auftraggeber garantiert, in seinen Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
  5. Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung von Bewerberdatenbanken zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung von konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Wir sind im Falle von vertrags-, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigem Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht
    begründet.
  6. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten.

§ 8 Rechte und Pflichten der Prime Job Consulting GmbH

  1. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, per Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige in jedem von uns frei bestimmbaren Print- und Onlinemedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
  2. Die Nutzung von Datenbanken anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs.
  3. Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht oder nur verändert auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt, bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
  4. Wir behalten uns ferner das Recht vor, bereits veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichende Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist (im Folgenden als “Unzulässige Inhalte” bezeichnet).
  5. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
  6. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien für die Leistungserbringung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Leistungsvertrages. Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Vertrages die erbrachte Leistung aufzubewahren.
  7. Alle abgeschlossenen Kontingente sind bis zum 31.12 des laufenden Jahres gültig, es sei denn es wurde abweichend in Angebot und Rechnung vereinbart.

§ 9 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einzustellen; Zug-um-Zug gegen Zahlung der Vergütung stellen wir die Services wieder zur Verfügung. Der Leistungszeitraum, wie etwa die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf Lebenslaufdaten-banken verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns in diesen Fällen frei, bei Folgeaufträgen Vorkasse zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
  2. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der gesamte Rechnungsbetrag ohne gesonderte Mahnung fällig, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate mehr als zwei Wochen in Verzug ist.
  3. Im unternehmerischen Verkehr wird der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen mit der ersten Mahnung unwirksam. Es wird der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig.
  4. Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit von ihm uns gegenüber bestehenden Ansprüchen ist nur mit solchen Forderungen möglich, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 10 Ausfall der Dienstleistungen

  1. Können wir bzw. unsere Drittanbieter aus schwerwiegenden Gründen (z.B. durch höhere Gewalt, Energieausfall, Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) die gebuchten Leistungen nicht erbringen, so ruhen die Verpflichtungen im Umfang und für die Dauer der Behinderung, es sei denn, uns könnte ein grobes Verschulden nachgewiesen werden. Der Ausfall berechtigt nicht zum Schadensersatz.

§ 11 Mängelrüge

  1. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, gilt die Leistung als mangelfrei genehmigt.
  2. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 12 Gewährleistung, Freigabe der Leistung

  1. Unsere Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe unserer Auftraggeber ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt. Nach unserer Wahl ist dies die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Daneben hat der Auftraggeber die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.
  2. Vor jeder Freischaltung einer Stellenanzeige oder der Freigabe sonstiger Leistungen hat der Vertragspartner die Möglichkeit, einen Korrekturabzug anzufordern. Fehlerhafte Korrekturabzüge kann der Auftraggeber schriftlich korrigieren. Mit Erteilung der Freigabe wird die Leistung veröffentlicht bzw. erbracht. Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Korrektur keinen Gebrauch oder gibt er die Leistung ohne schriftliche Korrektur frei, haften wir nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Leistung fehlerhaft ist. Ausgenommen ist hiervon vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
  3. Wir nehmen auf Anforderung des Auftraggebers – sofern unsere Drittanbieter dies zulassen – Änderungen an der durch uns erstellten Stellenanzeige oder andere Leistung während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. Die Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten und werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. per E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
  4. Änderungswünsche des Auftraggebers, die sowohl die Platzierung einer Stellenanzeige in einer bestimmten Berufsgruppe / Jobkategorie des jeweiligen Drittanbieters oder die Hinterlegung von Suchbegriffen betreffen, werden vom Auftragnehmer gewissenhaft an den Drittanbieter weitergeleitet. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob der Drittanbieter diese gewünschten Suchbegriffe tatsächlich hinterlegt und die Stellenanzeige des Auftraggebers so in den Berufsgruppen / Jobkategorien platziert, wie dieser es wünscht. Hier entscheidet ausschließlich der Drittanbieter frei nach seinen redaktionellen und technischen Vorgaben, wie veröffentlichte Stellenanzeigen gesucht, platziert, dargestellt und gefunden werden. Der Auftragnehmer empfiehlt Drittanbietern lediglich Suchbegriffe, Berufsgruppen / Jobkategorien sowie die Zuordnung von Städten / Einsatzorten / Dienstsitzen.

§ 13 Haftung

  1. Eine Haftung durch uns sowie unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhalt der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  2. Im unternehmerischen Verkehr ist, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei Computer-Software, Datenübertragung sowie durch das Internet können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Wir können deshalb einen absolut fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Daher haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Aufträge, die eventuell nicht bei uns eingehen oder nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch den Verlust oder den Missbrauch von Benutzerkennung oder Passwort des Auftraggebers entstehen.
  5. Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebotes bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden.
  6. Wir haften nicht für die Richtigkeit, der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten, sowie für die Richtigkeit der in diesen Daten enthaltenen Sachaussagen.
  7. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die notwendige Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die Rechtsverletzung auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist.

§ 14 Inhalt, Rechte, Urheberrechte

  1. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Veröffentlichung kommenden Leistungen sowie der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Leistungen auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen oder zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung der Leistung gegen uns entstehen können.
  2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Leistungen geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Auftraggeber die Genehmigung zur Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt zu sein.
  3. Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Weiterhin trägt der Auftraggeber die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
  4. Wir erwerben an allen von uns erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen die alleinigen Urheberrechte und/oder Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber ist keine Abtretung oder Erteilung einer Nutzungsberechtigung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber verbunden, insbesondere nicht an den HTML-Layouts. Sofern die von uns veröffentlichten Stellenanzeigen oder sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber selbst (einschließlich des HTML-Quelltextes) erstellt wurden, kommen diesem die Urheberrechte zu, doch räumt uns der Auftraggeber das alleinige Nutzungsrecht ein. Insbesondere sind wir berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensansprüche geltend zu machen.
  5. Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der genutzten Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten verbleiben uneingeschränkt bei uns.

§ 15 Datenschutz

  1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Email-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

§ 16 Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind, dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Hierzu zählen auch Informationen zu den Preisen und Konditionen. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet, wurden bzw. werden.
  2. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
  3. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

§ 17 Änderung der AGB

  1. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der AGB vor. Die geänderten AGB gelten dann grundsätzlich für die ab dem Änderungszeitpunkt eingegangenen Vertragsverhältnisse.
  2. Wir haben das Recht, unsere AGB auch mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern. In diesem Fall kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der geänderten AGB der Änderung widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs haben wir das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs zu kündigen.

§ 18 Verlinkung

  1. Die Seite www.prime-job-consulting.de sowie deren Channels und regionale Seiten enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten oder den unserer Lieferanten veröffentlichten Leistungen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir bemühen uns im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen, ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Potsdam Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Amtsgericht Berlin bzw. das Landgericht Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UNKaufgesetze.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.
  5. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine solche ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.