Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der Prime Job Consulting GmbH, Wendensteig 61, 14476 Potsdam, vertreten durch ihre Geschäftsführer Nico Müller sowie Ralf Schulze) und Ihnen als Auftraggeber. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch.
„Auftraggeber“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, welche uns mit der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des E-Recruitings beauftragt haben.
„Kandidaten“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ausschließlich als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln und auf verschiedenen digitalen Plattformen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Jobbörsen, soziale Netzwerke und andere Online-Medien, nach Beschäftigungsmöglichkeiten suchen. Kandidaten sind potenzielle Arbeitnehmer oder Vertragspartner, die im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen dem Auftraggeber vorgestellt oder vermittelt werden können.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Bei beabsichtigten Änderungen werden wir Sie mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) informieren. In dieser Mitteilung werden wir Sie ausdrücklich auf die geplanten Änderungen hinweisen und Ihnen die Möglichkeit einräumen, diesen Änderungen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich. In diesem Fall werden wir Sie gesondert auf die Notwendigkeit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung hinweisen und Ihnen die Möglichkeit geben, diese innerhalb der genannten Frist zu erteilen.
Bei unwesentlichen Änderungen gilt Ihr Schweigen als Zustimmung, wenn Sie nicht innerhalb der genannten Frist widersprechen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie in unserer Mitteilung gesondert hinweisen.
Erteilen Sie bei wesentlichen Änderungen nicht Ihre ausdrückliche Zustimmung bzw. Widersprechen Sie im Hinblick auf unwesentliche Änderungen fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemein
Wir, die Prime Job Consulting GmbH, unterstützen Sie als Unternehmen bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter durch unsere Expertise im Bereich E-Recruiting.
Unser Angebot umfasst die Schaltung Ihrer Stellenanzeigen auf diversen Online-Plattformen, darunter Jobbörsen und soziale Netzwerke, um eine breite Zielgruppe zu erreichen. Zusätzlich bieten wir Ihnen Personalmarketing-Aktivitäten, wie die Durchführung von Social-Media-Kampagnen, um potenzielle Kandidaten anzusprechen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Rekrutierungskanäle und Kampagnenstrategien. Darüber hinaus steht Ihnen unser umfassender Service zur Verfügung, der u.a. die Erstellung von Stellenanzeigen, die Beratung zur Anzeigengestaltung, Lektoratsarbeiten, Grafikgestaltung, Performancebeobachtung und Anzeigenoptimierung beinhaltet.
Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der von uns erbrachten Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg schulden. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass durch die Schaltung von Stellenanzeigen, die Durchführung von Social-Media-Kampagnen oder andere Maßnahmen ein bestimmter Kandidat gefunden, eingestellt oder ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Wir erbringen unsere Dienst- bzw. Werkleistungen ausschließlich zur Unterstützung Ihrer Rekrutierungsmaßnahmen und treten nicht selbst als Vertragspartei in das mögliche Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und den Kandidaten ein.
Der konkrete Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den aktuellen Angaben auf unserer Website sowie aus den individuellen Angeboten und Vereinbarungen, die wir mit dem Auftraggeber getroffen haben.
2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
Solange und soweit wir Dritte zur Leistungserbringung, z. B. zur Produktion von Werbetechnik, Printmedien etc. einsetzen, sind wir nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit Ihnen ausdrücklich in Textform vereinbart worden. Wir schulden lediglich die Auswahl des passenden Dienstleisters im Hinblick auf das ausgewogene Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts. Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben durch diese Klausel unberührt.
2.3 Leistungszeit
Grundsätzlich erbringen wir die Leistung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums.
Nur soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringen wir die Leistung innerhalb von 5 Tagen. In diesem Fall ist der Fristbeginn für die Leistung bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.
Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.
2.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.
2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigen uns dazu, die Lieferung/Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.6 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag nach Projektbeginn vorzeitig beenden wollen behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Fremdkosten werden Ihnen zur 100 % in Rechnung gestellt, soweit diese bereits bestellt wurden. Bitte beachten Sie stets, dass unter Umständen auch ein Ausfallhonorar bei einem vorzeitigen Abbruch geltend gemacht werden kann.
Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt bei einem vorzeitigen Abbruch. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.7 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
2.8 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
2.9 Datenlieferung,-übergabe und -archivierung
Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.
2.10 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen für Grafiken. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Für Testläufe oder Abnahmetests haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe unter Angabe einer angemessenen für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten.
Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
2.11 Einsatz von KI-Tools
Ihnen ist bewusst, dass wir auf KI-Tools (= Tools, die auf künstliche Intelligenz zurückgreifen) zur Erstellung bzw. Abwandlung von Bildern, Videos und Texten zurückgreifen können. Die rechtliche Bewertung dieser Tools ist dynamisch und bislang zu einzelnen Rechtsfragen noch ungeklärt. Sofern und soweit wir deshalb KI-Tools bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rechte Dritter an den generierten Arbeiten bestehen. Eine Prüfung ist uns nicht möglich, da wir nicht wissen, auf welche Weise die KIs mit Daten und Informationen gespeist werden. Eine Haftung unsererseits für durch KI-Tools generierte Ergebnisse kann insoweit nicht übernommen werden. Die Parteien vereinbaren insoweit einen regelmäßigen Austausch und werden nach Treu und Glauben eine Anpassung des Vertrages verhandeln, sofern eine Partei eine solche Anpassung aufgrund der Veränderung des Rechtsrahmens für notwendig hält und dies der jeweils anderen Partei anzeigt.
3. Zahlung
3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsverzug
3.2.1 Allgemeines
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren i.H.v. 2,50 Euro netto pro Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gem. § 288 Absatz 5 BGB i.H.v. 40,00 Euro netto in Rechnung zu stellen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.2.2 Recht zur Leistungsunterbrechung
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Dienstleistungen wie die Veröffentlichung von Anzeigen oder die Bereitstellung von Zugang zu Datenbanken. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit oder Leistungsperiode verlängert sich nicht um den Zeitraum der Leistungsunterbrechung. Dies bedeutet, dass z.B. Veröffentlichungszeiträume von Anzeigen oder Zugriffszeiten auf Datenbanken durch die Unterbrechung verkürzt werden können, ohne dass Ihrerseits ein Anspruch auf Verlängerung oder Nachholung besteht.
3.2.3 Sofortige Fälligkeit und Vorauszahlung
Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen. Für eventuelle Folgeaufträge behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung als Bedingung für die Leistungserbringung zu verlangen.
3.2.4 Erlöschen von Rabatten und Sonderpreisen
Darüber hinaus erlöschen gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen bei Verzug, sodass der in der Rechnung ausgewiesene Betrag vor Abzug der gewährten Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen fällig wird.
3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
4. Ihre Verantwortlichkeit
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.
4.4 Pflichtangaben für Anzeigen
Sie haben als Anbieter selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie die notwendigen Pflichtangaben für Ihre Inserate erfüllen und ordnungsgemäß bereitstellen.
4.4 Form und Umgang mit den Daten
Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Beiträge oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.
4.5 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitwirken, dass Sie uns die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien und Informationen möglichst zeitnah und unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Social-Media-, Hosting- und Domainkonten oder ähnliches an uns beinhalten. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt.
4.6 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Unterlagen/Informationen gekennzeichnet wurden, geheim zu halten.
Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.
4.7 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen.
4.8 Branchenspezifische Kenntnisse
Sie können nicht voraussetzen, dass wir branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben. Sie sollten uns deshalb vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten, Märkte, Zielgruppen o.ä. für Ihr geplantes Projekt werden durch uns nicht durchgeführt, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Markforschungsunterlagen und Informationen.
4.9 Missbräuchliche Inhalte
Missbräuchliche Inhalte werden nicht in unsere Arbeiten eingebunden. Solche Inhaltsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:
- Darstellung verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,
- Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt.
Bei wiederkehrenden Verstößen behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Bereits getätigte Zahlungen können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Sie haben uns den bis dahin entstandenen Schaden bzw. unsere vergeblichen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4.10 IT-Infrastruktur
Grundsätzlich sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden IT-Infrastruktur
selbst verantwortlich. Insbesondere haben Sie z.B. selbst für Einstellung und Abrufbarkeit Ihrer Website bzw. Ihrer Social-Media-Präsenzen zu sorgen und für einen funktionstüchtigen Internetzugang sicherzustellen.
4.11 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
Wir erarbeiten Inhalte stets nach bestem Wissen und Gewissen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, gehört dabei aber nicht zu unseren Aufgaben. Sie sind demnach allein für den Inhalt der Unterlagen verantwortlich, die Sie uns zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Arbeiten, die wir in Ihrem Auftrag erstellen. Diese liefern wir Ihnen stets vorab zur Kontrolle (insbesondere hinsichtlich der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit). Sie sollten die Abnahme daher erst erklären, wenn nach Ihrer Prüfung keine Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen.
Die Inhalte die Sie nutzen wollen bzw. die wir in unsere Arbeiten einbinden sollen, dürfen weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge/Inhalte mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden.
Bevor Sie die von uns erstellten Inhalte veröffentlichen/nutzen, müssen Sie diese daher stets auf Ihre Zulässigkeit hin prüfen, sofern eine derartige Prüfung nicht von unserem Auftrag umfasst ist oder sich aus der Natur des Vertrages ergibt. Sie stellen uns für den Fall des Vorliegens von Rechten Dritter von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von möglicherweise anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.
5.2 Sicherheitskopien
Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.
5.3 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.
5.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
5.5 Ihre Vorschläge
Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Nutzen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter solche Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
5.6 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
5.7 Signierung und werbliche Verwendung
Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werke, Medien und Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren und den erteilten Auftrag sowie dessen Ergebnisse für die Eigenwerbung in branchenüblicher Art und entsprechendem Umfang zu publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Soweit uns das Recht zur werblichen Verwendung des Auftrags und der daraus resultierenden Ergebnisse eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, können diese mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile
über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos und Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Wir haften nicht dafür, dass Dritte ohne unser Wissen die Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos und Tonaufnahmen.
6. Veröffentlichung von Anzeigen auf Social-Media-Kanälen
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) oder Werbenetzwerken (z.B. Google) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Anzeigen aus beliebigen Gründen zu entfernen oder abzulehnen. Diese sind daher nicht verpflichtet, Informationen und Inhalte an ihre Nutzer weiterzuleiten bzw. diesen zugänglich zu machen. Es kann daher sein, dass Anzeigen grundlos entfernt werden. Manche Anbieter räumen bei einer Beschwerde zwar das Recht zur Gegendarstellung ein, der Inhalt bzw. die Information wird aber trotzdem entfernt. Die Wiedererlangung des rechtmäßigen und ursprünglichen Zustandes kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Arbeiten führen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch sind Sie für den Inhalt der jeweiligen Anzeige verantwortlich und haben sicherzustellen, dass die Veröffentlichung den Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform bzw. des jeweiligen Werbenetzwerks entsprechen. Wir stehen somit nicht dafür ein, dass Ihre Inhalte jederzeit verfügbar bzw. abrufbar sind, sofern wir dies nicht zu vertreten haben.
Es sei hier nochmals explizit darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Anzeigen Ihnen obliegt, sofern Sie uns diesbezüglich nicht beauftragt haben.
7. Eigentumsvorbehalt beim Werkvertrag
Die ggf. gelieferte Ware bzw. das ggf. gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. Eigentumsrechte werden generell nur übertragen, wenn dies der Natur der Sache zu entnehmen ist oder vereinbart wurde.
8. Laufzeit, Sperrung und Kündigung
8.1 Kostenpflichtige Laufzeitverträge
Die kostenpflichtigen Laufzeitverträge können jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit auf unbestimmte Zeit und kann monatlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
8.2 Außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,
- Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.
9. Gewährleistung beim Werkvertrag
9.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
9.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
9.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
9.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.
9.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
9.7 Ausschluss der Gewährleistung
Hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen bzgl. der Werke, kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind und wir nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.
10. Gewährleistungsrecht bei Dienstleistungen
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11. Haftung
11.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
11.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
11.3 Haftung für Inhalte
Sie sind allein für den Inhalt Ihrer Beiträge verantwortlich. Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Wir haften nicht für inkorrekte Angaben Ihrerseits. Eine Überprüfung der von Ihnen übersandten Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart.
12.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
12.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.